Werkzeug privat verleihen: Kaution, Verschleiß, Haftung
Stand: November 2026. Diese Seite ist keine Rechtsberatung, sondern eine Hilfe zur Orientierung. Im Zweifel fragt ihr bei eurer Versicherung oder einer Rechtsberatung nach.
Werkzeug, das im Keller liegt, hilft niemandem. Damit das Verleihen entspannt bleibt, klärt ihr ein paar Dinge vorher – am besten schriftlich mit dem Mustervertrag.
Kaution
Eine Kaution zeigt, dass es dem Mieter ernst ist, und deckt kleinere Schäden oder fehlendes Zubehör. Üblich ist ein Betrag, der zum Wert des Geräts passt. Die Kaution regelt ihr direkt miteinander; die Plattform wickelt keine Zahlungen ab.
Verschleiß und Verbrauchsmaterial
Sägeblätter, Ketten, Bohrer, Meißel und Schleifpapier nutzen sich ab. Legt vorher fest, ob sie im Preis enthalten sind oder der Mieter verbrauchte Teile ersetzt. Normale Abnutzung bei richtigem Gebrauch ist kein Schaden.
Schäden
Haltet den Zustand bei Abholung und Rückgabe mit der Übergabe-Checkliste und Fotos fest. Geht etwas kaputt, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Regeln für Schäden, die er verursacht hat. Bei einer kostenlosen Leihe haftet der Verleiher für Mängel nur eingeschränkt, bei einer Miete weitergehend – deshalb lohnt es sich, bekannte Mängel offen zu nennen.
Versicherung
Ob eine Privathaftpflicht Schäden an geliehenen Sachen übernimmt, hängt vom Vertrag ab; viele Tarife schließen geliehene oder gemietete Sachen ganz oder teilweise aus. Fragt im Zweifel bei eurer Versicherung nach, bevor teures Werkzeug verliehen wird.
Geld verdienen?
Gelegentliches Verleihen gegen eine kleine Gebühr ist unter Privatleuten üblich. Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht vermietet, kann gewerblich tätig werden – dafür ist die Plattform nicht gedacht. Einkünfte aus Vermietung können steuerpflichtig sein: Steuern beim privaten Verleihen. Im Zweifel fragst du eine Steuerberatung.