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Mustervertrag für die private Werkzeug-Leihe

Stand: November 2026. Diese Seite ist keine Rechtsberatung, sondern eine Hilfe zur Orientierung. Im Zweifel fragt ihr bei eurer Versicherung oder einer Rechtsberatung nach.

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Unverbindliches Muster. Bitte vor der Unterschrift gemeinsam durchgehen und an euren Fall anpassen. Nicht Zutreffendes streicht ihr durch. leihwerkzeug.eu ist nicht Vertragspartei.

Vertrag über die Überlassung von Werkzeug

Miete (gegen Entgelt)   Leihe (unentgeltlich)

1. Verleiher

Name Anschrift Telefon

2. Mieter

Name Anschrift Telefon

3. Werkzeug

Gerät, Hersteller / Typ Seriennummer (falls vorhanden) Mitgegebenes Zubehör (Akkus, Ladegerät, Koffer, Einsätze) Mitgegebene Verschleißteile (z. B. Sägeblätter, Bohrer, Schleifpapier)

4. Mietzeit

Abholung (Datum, Uhrzeit, Ort) Rückgabe (Datum, Uhrzeit, Ort)

Kann der Mieter das Werkzeug nicht pünktlich zurückgeben, meldet er sich vorher beim Verleiher.

5. Entgelt und Kaution

Entgelt (bei Miete) Fälligbei Abholung   bei Rückgabe Kaution

Die Kaution erhält der Mieter bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurück. Bei Schäden oder fehlendem Zubehör darf der Verleiher sie in Höhe des nachgewiesenen Schadens einbehalten.

6. Übergabe und Einweisung

Den Zustand bei Abholung und Rückgabe halten beide in der Übergabe-Checkliste fest und machen Fotos. Die Checkliste ist Teil dieses Vertrags. Der Verleiher übergibt die Bedienungsanleitung (falls vorhanden) und zeigt dem Mieter auf Wunsch, wie das Gerät bedient wird.

Einweisung erfolgt   Bedienungsanleitung übergeben

7. Pflichten des Mieters

  1. Er benutzt das Werkzeug sorgfältig, nur für den vorgesehenen Zweck und nach der Bedienungsanleitung; die nötige Schutzausrüstung trägt er.
  2. Er überlässt das Werkzeug keinen Dritten, außer der Verleiher stimmt zu.
  3. Er meldet Schäden und Mängel sofort und lässt nichts ohne Absprache reparieren.
  4. Verbrauchte Verschleißteile ersetzt er: ja   nein, im Preis enthalten.
  5. Er gibt das Werkzeug gereinigt und mit allem Zubehör zurück.

8. Haftung

Für Schäden am Werkzeug, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften (bei Miete §§ 535 ff. BGB, bei Leihe §§ 598 ff. BGB). Normale Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ist kein Schaden.

Der Verleiher versichert, dass ihm keine Mängel bekannt sind, die die sichere Benutzung beeinträchtigen, außer:

9. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen vereinbaren beide in Textform (z. B. per Nachricht). Weitere Vereinbarungen:

Unterschriften

Ort, Datum, Unterschrift Verleiher

Ort, Datum, Unterschrift Mieter